Naturheilkunde

Private Krankenversicherung Berufsunfähigkeit Unfallversicherung Haftpflichtversicherung Sachversicherung
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in diesem Fall einen umfassenden Schutz, da Sie sowohl vor Unfall- als auch Krankheitsfolgen abgesichert sind.
Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeit
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Sachversicherung
Impressum/Kontakt

Egal, ob Sie
eine gesetzliche, oder private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollte es zu einer Berufsunfähigkeit kommen, richten sich die Leistungen der Versicherer danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist.

Schon bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad er die Rente erhalten soll.

Generell zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente entsprechend dem Grad der Invalidität.

Absicherung: Naturheilverfahren
Behandlungen auf der Basis der Naturheilkunde sind im Vergleich zu klassischen Behandlungsmethoden der sog. "Schulmedizin" häufig umstritten und oft kritisiert.

Dabei spielt auch eine Rolle, dass sich die "Schulmediziner", die oft eine langjährige Ausbildung absolvieren müssen gegenüber den "Heilpraktikern" erheblich benachteiligt sehen.
Denn Heilpraktiker kann sich praktisch jeder nennen ohne Nachweis einer Qualifikation.

Trotzdem sind die Erfolge der "sanften Medizin" unbestritten; denn in vielen Bereichen können erstaunliche Erfolge nachgewiesen werden.

Zwischenzeitlich sind einige Naturheilverfahren wissenschaftlich anerkannt. Dazu zählt z. B. die Akupunktur.

Es wird daher zwischen folgenden Bereichen unterschieden:

a) Wissenschaftlich anerkannte Methoden nach der Gebührenordnung f. Heil-praktiker (GebüH)
 
Chemisch physikalische Untersuchungen z. B. alternative Blutuntersuchung
Akupunktur
Photodiagnostik
Atemtherapie
Sauerstofftherapie
Eigenblutbehandlung
Osteopathie
Hydro- Elektrotherapie
 
b) wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden nach dem sog. "Hufelandver-zeichnis"
 
Akupressur
Akupunktur (einschließlich Zungen-, Puls-, Meridianund
Punktdiagnostik, Injektionen und Quaddelungen in
Akupunkturpunkte)
Anthroposophische Medizin
Antihomotoxische Medizin
Aromatherapie
Baunscheidt-Behandlung
Bier'sche Stauung
Blutegelbehandlung
Cantharidentherapie
Fontanellentherapie
Pustulantien-Behandlung
Schröpfen
Ayurveda
Biochemie nach Schüssler
Bioenergetische Medizin:
Bioelektrische Funktionsdiagnostik
Biophysikalische Informations-Therapie einschließlich Bioresonanztherapie,
Elektro-Neuraldiagnostik und -therapie,
Kirlian-Photographie, Magnetfeldtherapie,
Störfeld-Therapie, Thermographie,
Segment-Elektrogramm)
Elektro-Akupunktur nach Voll (EAV)
Mora-Therapie
Applied Kinesiology (Kinesiologie)
Regulationsmedizin
Carcinochrom-Reaktion
Chiropraktik (Chirotherapie)
Colon-Hydrotherapie
Eigenblutbehandlung
Eigenharnbehandlung
Gasgemischinjektionen
Heilmagnetische Behandlungen
Homöopathie (einschließlich homöopathischer Hochpotenzen)
Homöosiniatrie
Hydrotherapie
Irisdiagnostik (Augendiagnostik)
Isopathie
Kristallographie
Lasertherapie
Lymphdrainage
Mikrobiologische (Mikroökologische) Medizin
Nervenpunktmassage
Neuraltherapie
Nosodentherapie
Organotherapie (einschließlich Enzymtherapie,Thymustherapie, Zelltherapie)
Orthomolekulare Medizin
Osteopathie
Ozontherapien (einschließlich Ozon-Eigenblutbehandlung,
Beutelbegasung, Glockenbegasung, Fistelinfiltration,
Ozoninjektionen, Darminsufflation, Ozon-
Wasser-Anwendung, UVB-Eigenbluttherapie, UVEEigenbluttherapie)
Physikalische Therapien (einschließlich Inhalationen,
Elektrotherapie, Lichttherapie, Dermapunktur)
Phytotherapie
Reflexzonenmassagen
Roeder'sches Verfahren
Sauerstoff-Therapien (einschließlich Atembehandlung, Hämatogene)
Shiatsu
Spagyrik
Thermotherapie
Traditionelle Chinesische Medizin (Qi-gong, Tai-Qi, Moxatherapie, Moxibustionen)
Ultraschalltherapie
 
Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt die wissenschaftlich anerkannten Methoden, jedoch nur, wenn ein Arzt die Behandlung vornimmt.

Leistungen in der privaten Krankenversicherung:
Die Private Krankenversicherung bezahlt ebenfalls die wissenschaftlich anerkannten Methoden, jedoch auch nur, wenn ein Arzt die Behandlung vornimmt.

Manche Gesellschaften erstatten auch Leistungen von Heilpraktikern. Hier werden aber üblicherweise nur wissenschaftlich anerkannte Therapien vergütet.
Die Höhe der Bezahlung richtet sich nach den Bedingungen. Sie schwanken zwischen dem Mindestsatz und dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Heil-praktiker (GebüH).

Sehr selten werden die wissenschaftlich nicht anerkannten Verfahren bezahlt. So gibt es derzeit genau 3 Tarife, die eine Leistung diesbezüglich vorsehen:

Gothaer Tarif AS
Barmenia Tarif VCN
Hanse Merkur Tarif Fit

Diese Tarife sind 20 - 50 % teurer, als vergleichbare Tarife die wenige oder keine Naturheilverfahren erstatten.

 

Private Krankenversicherung | Berufsunfähigkeitsversicherung | Unfallversicherung | Haftpflichtversicherung | Sachversicherung | FAQ Private Krankenversicherung | FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung | FAQ Unfallversicherung | FAQ Haftpflichtversicherung | FAQ Sachversicherung | Zähne | Krankenhaus | Ambulante Leistungen | Naturheilkunde | Selbstbeteiligung | AGB's | Impressum/Kontakt