Die Krankenversicherung hat als primäres Absicherungsziel die Erstattung von Kosten für langfristige und schwere Erkrankungen.
Einen Schnupfen, eine Grippe oder eine Zahnfüllung könnte jeder selbst bezahlen, eine Herzoperation mit Anschlussheilbehandlung zum Preis von 150.000 EURO wird für die meisten schon unbezahlbar sein.
Schwere Krankheiten sind in den meisten Fällen mit stationären Aufenthalten verbunden.
Deshalb sollte die Versorgung im Krankenhaus auch umfassend versichert sein.
Hinzu kommt auch der enorme Kostendruck, dem die meisten medizinischen Einrichtungen ausgesetzt sind.
So ist es nicht selten, dass stationäre Kapazitäten reduziert werden.
Die daraus resultierende Verknappung an Behandlungsmöglichkeiten kann zu einer Bevorzugung von einzelnen Patienten führen.
Denn in den Krankenhäusern muss z. B. nach sog. Fallpauschalen abgerechnet werden, also je Krankheit ein fester Betrag, während bei privat versicherten Personen der tatsächlich notwendige Behandlungsumfang erstattet werden kann.
Folgende Absicherungsvarianten sind möglich:
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