Krankenhaus

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Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet in diesem Fall einen umfassenden Schutz, da Sie sowohl vor Unfall- als auch Krankheitsfolgen abgesichert sind.
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Egal, ob Sie
eine gesetzliche, oder private Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollte es zu einer Berufsunfähigkeit kommen, richten sich die Leistungen der Versicherer danach, wie hoch der Grad der Invalidität ist.

Schon bei Vertragsabschluss entscheidet der Kunde, ab welchem Invaliditätsgrad er die Rente erhalten soll.

Generell zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung schon bei 25 prozentiger Berufsunfähigkeit eine Rente entsprechend dem Grad der Invalidität.

Absicherung: Krankenhaus

Die Krankenversicherung hat als primäres Absicherungsziel die Erstattung von Kosten für langfristige und schwere Erkrankungen.
Einen Schnupfen, eine Grippe oder eine Zahnfüllung könnte jeder selbst bezahlen, eine Herzoperation mit Anschlussheilbehandlung zum Preis von 150.000 EURO wird für die meisten schon unbezahlbar sein.

Schwere Krankheiten sind in den meisten Fällen mit stationären Aufenthalten verbunden.
Deshalb sollte die Versorgung im Krankenhaus auch umfassend versichert sein.

Hinzu kommt auch der enorme Kostendruck, dem die meisten medizinischen Einrichtungen ausgesetzt sind.

So ist es nicht selten, dass stationäre Kapazitäten reduziert werden.

Die daraus resultierende Verknappung an Behandlungsmöglichkeiten kann zu einer Bevorzugung von einzelnen Patienten führen.

Denn in den Krankenhäusern muss z. B. nach sog. Fallpauschalen abgerechnet werden, also je Krankheit ein fester Betrag, während bei privat versicherten Personen der tatsächlich notwendige Behandlungsumfang erstattet werden kann.

Folgende Absicherungsvarianten sind möglich:

a) Versorgung mit den Regelleistungen
 
In diesem Fall rechnet das Krankenhaus die gleichen Beträge ab, die früher in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet wurden.

Es besteht keine freie Krankenhaus- oder Arztwahl, denn privat geführte Einrichtungen können nicht aufgesucht werden.
Die Unterbringung findet im Mehrbettzimmer statt.

 
b) Versorgung mit den Wahlleistungen
 
Bei dieser gehobenen Form der Versorgung kann jedes Krankenhaus als Behandlungsort ausgewählt werden. Zulässig sind üblicherweise alle medizinischen Einrichtungen in Deutschland, die private oder kommunale Träger haben.

Damit haben Sie auch automatisch die freie Arztwahl, d.h., die sog. Chefarztbehandlung kann ebenso in Anspruch genommen werden wie ein Privat-dozent, der seine eigene Klinik unterhält.

Ein Vorteil für den Patienten ist auch, dass der Arzt einen erhöhten Abrechnungssatz verlangen kann, wenn aufwendige Behandlungen notwendig sind. Auch wenn ausgewählte Spezialisten die Behandlung vornehmen oder überwachen (Chefarztbehandlung) sichert der erhöhte Abrechnungssatz die Behandlungs-möglichkeit.

Üblich sind:

1, 7 facher Satz = erhöhter Satz
2, 3 facher Satz = Regelleistung
3, 5 facher Satz = Höchstsatz

Es gibt wenige Tarife, die eine Abrechnung über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen.
Hier spricht man von Hochleistungstarifen, die aber preislich mindestens 20 % teurer sind als vergleichbare Tarife ohne dieses Merkmal der Erstattungsfähigkeit.

Grundsätzlich muss aber darauf hingewiesen werden, dass nicht automatisch eine Arztrechnung bezahlt wird, nur weil der Tarif eine Erstattung bis zum 5,0 fachen Satz vorsieht. Dagegen spricht die sog. Schadensminderungspflicht des Kunden.
So gibt es klare gesetzliche Vorschriften, wann eine überhöhte Honorarrechnung erstattungsfähig ist und wann keine Leistungspflicht durch die Versicherung besteht.

 
c) Gesonderte Unterbringung
 
Als Ergänzung zu den Wahlleistungen wird durch die Versicherungsgesellschaften meist im Paket eine 1- oder 2 Bettzimmer-Versorgung angeboten. Im Vergleich zu dem üblichen Mehrbettzimmer mit bis zu 8 Personen ist diese Tatsache schon ein bedeutender Unterschied in der stationären Versorgung.

Die Kosten für ein 2-Bett-Zimmer liegen bei ca. 8 EURO pro Monat (30 jähriger Mann). Im Verhältnis zu dem möglichen Vorteil im Krankheitsfall sicher eine sinnvolle Absicherung.

 

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